28.10.2020

MTV UNPLUGGED TOUR ABSAGE

Leider hat uns die Covid-19-Pandemie nach wie vor alle komplett im Griff. Wie bekannt, sind daher Veranstaltungen der Größenordnung, wie wir sie im Rahmen der MTV-Unplugged-Tour mit PUR für das Spätjahr/Jahresende 2020 geplant hatten, aufgrund behördlicher Anordnung in diesem Jahr nicht durchführbar.

Durch die vollkommen unabsehbare Entwicklung der Pandemie steht zu vermuten, dass die Regularien der Landesregierungen auch im Jahre 2021 bestehen bleiben und Veranstaltungen ausfallen werden.

In Folge der Pandemie bzw. der damit einhergehenden behördlichen Anweisungen musste bereits die namensgebende Veranstaltung für die Tour – das Konzert und die TV-Aufzeichnung des PUR-MTV-Unplugged – abgesagt werden. Die Durchführung der Tournee ergibt aufgrund der Covid-19-Verordnungen nicht nur keinen Sinn, sie ist schlichtweg unmöglich geworden. Schweren Herzens müssen wir deswegen die PUR-MTV-Unplugged-Tour ganz absagen.


Wir werden aber sobald es wieder möglich und erlaubt ist, unser Jubiläum 40-Jahre-PUR live auf der Bühne mit euch feiern. Wir hoffen auf euer Verständnis und freuen uns darauf, euch sobald wie möglich wieder „live“ zu sehen und zu hören.


Eure PURs


Anbei noch Infos zur Veranstaltergutscheinlösung. Die Veranstalter entscheiden individuell welche Lösung sie nutzen.


Der Gesetzgeber hat am 15. Mai mit der Veranstaltergutschein-Lösung auf die dramatische Situation im Live Entertainment reagiert und ein neues Gesetz verabschiedet. Das neue Gesetz sieht vor, dass ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein auszuhändigen. Durch die Ausgabe der Gutscheine erhalten Veranstalter die lebensnotwendige Liquidität, die sie für einen Fortbestand während und nach der COVID-19-Pandemie benötigen. Das schützt Käufer von den Auswirkungen eventueller Insolvenzen.

Die Veranstalter entscheiden jetzt, wie es im Falle einer abgesagten oder verschobenen Veranstaltung weiter geht und ob jetzt Veranstaltergutscheine zum Einsatz kommen oder ob andere Formen der Rückabwicklung eingesetzt werden.